Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch ein Kleinunternehmen

Im Falle von Zweifeln am Betreiben eines Gewerbes auf Seiten des Abmahnenden sind ergänzende Angaben zu Gewerbetätigkeit, Kunden, Anzahl der Geschäftsvorfälle und Umsatzzahlen erforderlich, um die Mitbewerbereigenschaft als Voraussetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche zu begründen (Abmahnbefugnis).