Unzulässiges Abfangen von Kunden durch Krankenversicherer

Stellt es ein unlauteres Abfangen von Kunden durch Krankenversicherer dar, wenn dieser durch Anbieten einer Vergünstigung den Patienten zu einem Wechsel zu den mit dem Versicherer in einem Netzwerk verbundenen Zahnärzten zu bewegen versucht? Ja, meint das Oberlandesgericht Dresden.

Unzulässiger Preisvergleich in Virensoftware

Das wettbewerbswidrige Abfangen von Kunden hat viele Gesichter. Allen ist gemeinsam, dass auf Kunden, die bereits einem Mitbewerber zuzurechnen sind, unangemessen eingewirkt wirkt, um diese zu einer Änderung ihres Kaufentschlusses zu drängen. Über eine unter diesem Gesichtspunkt verseuchte Antivirensoftware hatte das LG Hamburg zu befinden.