Influencer-Marketing unter verschärfter Haftung: OLG Köln konkretisiert Unternehmensverantwortung im Wettbewerbsrecht

Influencer wirbt für Hustensaft

Mit Urteil vom 11. September 2025 (Az. 6 U 118/24) hat das Oberlandesgericht Köln die rechtlichen Anforderungen an Influencer-Marketing weiter präzisiert und die wettbewerbsrechtlichen Haftungsrisiken für Unternehmen deutlich geschärft. Die Entscheidung betrifft zwar unmittelbar eine Werbekampagne im Arzneimittelbereich, entfaltet ihre Wirkung jedoch weit darüber hinaus und ist für sämtliche Unternehmen relevant, die Social-Media-Marketing einsetzen.

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