Mit dem Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19.05.2010 (17 O 42/10) ist die 1. Instanz eines der bedeutendsten Urheberrechtsprozesse der vergangenen Jahre zu Ende gegangen. Geklagt hatte der Enkel von Prof. Paul Bonatz, Herr Peter Dübbers, gegen die Deutsche Bahn wegen des geplanten Abrisses von Teilen des Stuttgarter Hauptbahnhofs, der von seinem Großvater geplant und im Jahre 1922 errichtet wurde. Nach Ansicht des Klägers verstümmele der geplante Teilabriss der Seitenflügel das Gebäude als Gesamtkunstwerk und verletze damit sein geerbtes Urheberrecht.