Rechtsfragen zu Spielwaren und Spielzeug

Kinder genießen in unserer Gesellschaft zu Recht einen besonderen Schutz. Für den rechtssicheren Vertrieb von Spielwaren müssen Sonderregelungen zu deren Kennzeichnung bzw. Online-Kennzeichnung  beachtet werden. Auch für Bedienungsanleitungen von Spielzeug gelten besondere Anforderungen.

Was gilt?

Die Kennzeichnungsverpflichtung beruht auf europäischem Recht und wurde durch die GPSGV ins deutsche Recht umgesetzt. Daneben können noch Richtlinien über die Produktsicherheit z.B. bei Elektrogeräten zur Anwendung kommen.

Die Anwendbarkeit entsprechender Vorschriften hängt dabei in der Regel von dem Zeitpunkt ab, zu dem die Ware in den Verkehr gebracht wurde. Das ist der Zeitpunkt, an dem die Spielwaren erstmalig in der EU bereitgestellt wurden, da im Laufe der Zeit entsprechende Regelungen und Vorschriften mehrfach geändert wurden. Die Frage dieses sogenannten “Inverkehrbringens” muss immer als Vorfrage abgeklärt werden, wenn Kennzeichnungsverpflichtungen von Spielzeugwarenherstellern und dem stationären Spielwarenhandel sowie beim Verkauf von Spielzeugen im Internet geprüft werden sollen.

Wer muss die Vorschriften beachten?

Spielwarenhändler müssen dabei immer prüfen, ob der Hersteller dem Spielzeug die erforderliche Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen in der richtigen Sprache beigefügt hat. Je nach Spielzeugkategorie ist auch ein durch die EU-Kommission festgelegter Warnhinweis zu verwenden. Dieser muss für den Verbraucher gut lesbar, deutlich sichtbar und in verständlicher Form dargestellt werden.

Weiter müssen entsprechende Konformitätserklärungen vorhanden sein. Der Hersteller muss seine Produkte zur Identifikation mit einer lesbaren und dauerhaften Typen-, Chargen-, Modell- oder Seriennummer oder einem anderen Kennzeichen versehen.

Unbedingt zu beachten ist dabei, dass unter gewissen Voraussetzungen der Händler selbst zum Hersteller werden kann und ihm dann die in der GPSGV geregelten Kennzeichnungsverpflichtungen selbst obliegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Online-Händler Spielwaren in China einkauft, diese dann unter eigenem Namen oder mit einem eigenen Kennzeichen in der EU auf den Markt bringt.

Wie können wir Ihnen helfen?

Verletzungen dieser zum Schutze der Kinder normierten Kennzeichnungsverpflichtungen stellen Wettbewerbsverletzungen dar, welche Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und in Einzelfällen auch Rückrufverpflichtungen auslösen können. Mit einer frühzeitigen und fundierten Rechtsberatung können Sie solchen Schwierigkeiten vorbeugen.

Sie brauchen einen Anwalt, der Sie zu Rechtsfragen rund um Spielwaren berät? Gerne können Sie unser Team bei AVANTCORE aus Rechtsanwälten und Fachanwälten kontaktieren.

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