M&A – Kauf und Verkauf von Unternehmen

M&A

Wenn es um den Kauf oder Verkauf von Unternehmen und Firmen geht, ist schnell von M&A die Rede. Die Abkürzung “M&A” steht für Mergers & Acquisitions. Meistens ist damit der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Gesellschaftsanteilen (Beteiligungen) gemeint. Häufig geht es aber auch um andere Transaktionen mit gesellschaftsrechtlichem Bezug, wie zum Beispiel Kapitalerhöhungen, Umwandlungen, den Abschluss sogenannter Unternehmensverträge (zum Beispiel Beherrschungsverträge und Ergebnisabführungsverträge) oder eine erstmalige Zulassung zum Börsenhandel (Initial Public Offering – “IPO”). 

Was passiert dabei?

Gerade Übernahmen und Veräußerungen von Unternehmen folgen immer wieder einem ähnlichen Ablauf: 

  • Erstellung oder Prüfung eines Information Memorandum oder anderweitigen “Teasers”, um das Interesse möglicher Käufer zu wecken
  • Erste Gespräche mit Interessenten bis hin zu einem Letter of Intent (LoI) oder Memorandum of Unterstanding (MoU), um übereinstimmende Vorstellungen über wesentliche Transaktionsparameter abzugleichen, zu entwickeln und zu dokumentieren
  • Wenn die Verhandlungen weitergeführt werden, wird es meistens etwas aufwändiger, weil dann oft eine Analyse der wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Verhältnisse des Zielunternehmens (Due Diligence Prüfung) folgt.
  • Fällt die Due Diligence Prüfung zufriedenstellend aus, folgen im nächsten Schritt Vertragsverhandlungen bis hin zum Abschluss (“Signing“)
  • Es kann notwendig sein, Genehmigungen einzuholen, die für den Vollzug des Vertrags zum Beispiel aufgrund kartellrechtlicher (Fusionskontrolle) oder außenwirtschaftsrechtlicher Beschränkungen erforderlich sind.
  • Die Transaktion wird mit Vollzug des Vertrags (“Closing“) einschließlich entsprechender Dokumentation und Kontrolle beendet.
  • Je nachdem was verhandelt wurde, kann noch die Erfüllung von Übergangsvereinbarungen (zum Beispiel “transition services“) und Gestaltung von Anpassungs- und/oder Eingliederungsmaßnahmen (zum Beispiel “post-merger-integration“) anstehen.
 
Wie können wir Ihnen helfen?

Es ist natürlich keine Pflicht, sich beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens von einem Anwalt beraten zu lassen. Die Übernahme eines Betriebs oder die Nachfolge als Inhaber kann aber juristisch kompliziert sein. Wenn Sie sich von Anfang an fachkundig beraten lassen, können Sie nicht nur teure Fehler vermeiden, sondern oft auch ein wesentlich besseres Ergebnis erzielen. 

Gerne berät und vertritt AVANTCORE Sie bei der Verhandlung, Gestaltung und Durchführung solcher und anderer M&A-Transaktionen – auf Wunsch auch nur in ausgewählten Bereichen, zum Beispiel bei Durchführung einer reinen IP-Due-Diligence. Professionelle Zusammenarbeit mit anderen Beratern – zum Beispiel Steuerberater oder IT-Dienstleister – ist für AVANTCORE dabei selbstverständlich und immer wieder gelebte Praxis. 

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