Gesellschaftsrecht

Sie möchten eine Gesellschaft gründen?

Wer eine Gesellschaft gründet, will (i) einen Schutzschirm gegen Haftung, (ii) eigene Ressourcen mit denen anderer poolen und/oder (iii) die mit dem Betrieb eines Unternehmens verbundene Gesamtsteuerlast minimieren. Ob und wie diese Ziele jeweils erreicht werden, hängt u.a. davon ab, welche Rechtsform gewählt wird und wie der Gesellschaftsvertrag gestaltet wird. Dabei ist die Rechtsformwahl auch für die Gestaltungsfreiheit maßgeblich. Bei der Gestaltung der Satzung einer Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder Europäischen Gesellschaft (SE) mit Sitz in Deutschland sind mehr gesetzliche Vorgaben zu beachten als bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags einer GmbH oder einer Kommanditgesellschaft (KG). Für Aktionäre, Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Aufsichts- und Beiräte stellen sich immer wieder u.a. folgende Fragen:

  • Wer kann innerhalb der Gesellschaft welche Entscheidungen treffen und welche Mehrheiten sind dafür gegebenenfalls erforderlich?
  • Was gilt für Grundlagenentscheidungen wie zum Beispiel die Aufnahme neuer Gesellschafter, Kapitalerhöhungen oder eine Umwandlung in eine andere Rechtsform?
  • Welche Rechte haben Minderheitsgesellschafter und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen insoweit?
  • Können Stimmrechte oder Gewinnbezugsrechte auch disquotal vorgesehen werden?
  • Wie weit reicht die Macht der Leitungsorgane und ihrer Mitglieder – was dürfen Vorstände oder Geschäftsführungen?
  • Wie und unter Beachtung welcher Voraussetzungen kann die Beteiligung veräußert werden? 
  • Welche Informationsmöglichkeiten haben Gesellschafter und wie können diese durchgesetzt werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen können Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden und was sind die Folgen? 
  • Kann ein Gesellschafter kündigen und welche Fristen sind dabei gegebenenfalls zu beachten?
  • Welche Abfindungsansprüche haben ausscheidende Gesellschafter? 

 

Braucht man einen Anwalt, um eine Gesellschaft zu gründen?

Wie immer gilt: haben ist besser als brauchen! Spätestens dann, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten über diese Fragen kommt, sind fundierte Antworten und das Durchsetzen der eigenen Position erforderlich. Gerne berät und vertritt AVANTCORE Sie bei der Verhandlung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen ebenso wie im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen – wenn erforderlich auch vor Gericht, zum Beispiel bei der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen oder der Geltendmachung von Abfindungsansprüchen.

Ansprechpartner: