Parfümeriegutscheine als Zugabe zu Dentalprodukten?

Das Heilmittelwerbegesetz gibt Voraussetzungen vor, unter denen Werbung u.a. für Arzneimittel und Medizinprodukte zulässig ist. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte die Voraussetzungen in einem Fall zu prüfen, bei dem gegenüber Zahnärzten für Dentalprodukte geworben wurde – und zwar mit dem Erhalt von Parfümeriegutscheinen. Ist solch eine Werbung rechtmäßig?