An Evening with Marlene Dietrich

YouTube muss Aufnahmen von Marlene Dietrich bei einem Konzert in London aus dem Jahr 1972 nicht löschen. Nach einem jahrlangen Rechtstreit hat das OLG München das Bestehen entsprechender Rechte von Dietrichs Tochter Maria Riva verneint.

GEMA vs. YouTube

Auf Videoplattformen wie YouTube können Nutzer Videos hochladen und veröffentlichen. Wie ist es aber, wenn Nutzer Videos mit rechtswidrigem Inhalt, z.B. unter Verletzung von Urheberrechten, hochladen? Hier stellt sich die Frage, ob YouTube dafür haftet. Das Oberlandesgericht in München hat hierzu eine Entscheidung getroffen.

Muss YouTube Rechtsverletzungen beseitigen?

Muss das Videoportal YouTube Urheberrechtsverletzungen auf seinem Internetportal nach Kenntnis beseitigen und geeignete Maßnahmen ergreifen, dass es nicht zu weiteren gleichwertigen Verletzungen kommt?