Wimdu 50% günstiger als Hotels?

Offensichtlich trifft diese Aussage nicht zu. Die Wettbewerbszentrale konnte auch in zweiter Instanz den irreführenden Werbeslogan der Online-Plattform Wimdu erfolgreich gerichtlich untersagen lassen. Das Kammergericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung.

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