Zweigliedrige vs. eingliedrige Marke

In der Praxis stellt sich sehr häufig die Frage, ob zwei Marken verwechslungsfähig sind, wenn die eine Marke (hier GLAMOUR) lediglich Teil einer anderen, zweigliedrigen Marke (hier TUDOR GLAMOUR) ist. Dies hatte der EuG nach einer entsprechenden Klage des Anmelders der jüngeren Marke GLAMOUR zu entscheiden, nachdem das Markenamt dem Widerspruch aus der älteren Marke stattgegeben […]
Marken “RABE” und “RACE” trotz gleicher Vokalfolge nicht verwechselbar

Das Bundespatentgericht hat mit Beschluss vom 29.01.2013 entschieden, dass die Marken „RABE“ und „RACE“ trotz identischer Vokalfolge nicht verwechslungsfähig sind und daher eine Koexistenz möglich ist. Abgerundete Buchstaben sind nach der Auffassung des Gerichts nämlich nur dann ähnlich, wenn Anzahl, Platzierung und Ausrichtung der Rundungen weitgehend übereinstimmen.