Elektroartikel ohne EAR-Registrierung verkehrsfähig?

Immer wieder vertreiben Online-Händler aus Asien bezogene Elektrowaren unter einem eigenen Markennamen, ohne die Marke und Art der vertriebenen Geräte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) anzumelden. Das Landgericht Stuttgart hatte erneut über die Verkehrsfähigkeit der nicht registrierten Waren zu entscheiden.