Autohaus darf nicht mit Herstellerlogo werben

Ein Autohaus, das nicht Vertragshändler für bestimmte Automobilmarken ist, darf im Rahmen seines Geschäftsbetriebes nicht mit dem entsprechenden Herstellerlogo werben. Nach Auffassung des OLG Jena erweckt eine entsprechende Werbung – unabhängig von markenrechtlichen Fragen – den irreführenden Eindruck hinsichtlich des Bestehens der Vertragshändlereigenschaft.

Hotel.de – Ende des eigenen Sternebewertungssystems

Bewertungsportale im Internet erfreuen sich großer Beliebtheit, insbesondere in Bezug auf Hotels. Wer hat nicht schon mal geschaut wie gut oder schlecht das für den nächsten Urlaub in Betracht kommende Hotel abschneidet. Doch ist es Bewertungsportalen gestattet, die Bewertungen selbst vorzunehmen? Das Oberlandesgericht Nürnberg meint nein.

Bezeichnung “Chiemseer” für Bier aus Rosenheim?

Handelt es sich bei dem Aufdruck “Chiemseer” auf Bierflaschen um eine geografische Herkunftsangabe? Ist die Verwendung eines solchen Aufdrucks unzulässig, wenn das Bier nicht am Chiemsee, sondern an einem anderen Ort gebraut wird? Diesen Fall hatte das Oberlandesgericht München zu entscheiden.

Textilkennzeichnung in der Werbung erforderlich?

Wer Bekleidung vertreibt muss seinen Kunden grundsätzlich Angaben zur Zusammensetzung der jeweiligen Textilien zur Verfügung stellen. Der BGH hatte nun zu entscheiden, ob  die Textilkennzeichnung auch bei einem Werbeprospekt erforderlich ist, bei dem keine direkte Bestellmöglichkeit angeboten wird.

Wimdu 50% günstiger als Hotels?

Offensichtlich trifft diese Aussage nicht zu. Die Wettbewerbszentrale konnte auch in zweiter Instanz den irreführenden Werbeslogan der Online-Plattform Wimdu erfolgreich gerichtlich untersagen lassen. Das Kammergericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung.

Nivea – Mogelpackung untersagt

Beiersdorf darf eine Nivea – Gesichtscreme nicht mehr in irreführender Packungsgröße vertreiben. Das OLG Hamburg ist der Auffassung der Wettbewerbszentrale gefolgt und hat bestätigt, dass die Packungsgröße eine größere Füllmenge als tatsächlich enthalten vorspiegelt.

“Gratis-Glas” – Werbeaktion eines Optikers

Attraktive Werbeaktionen locken eine Vielzahl von Kunden an. Oft besteht dabei nur ein schmaler Grat zwischen zulässiger Werbemaßnahme und Wettbewerbswidrigkeit. Die Werbung eines Augenoptikers mit “1 Glas geschenkt!” bzw. “Gratis-Glas” hat nun das Oberlandesgericht Hamm beschäftigt.

Amazon “Ausreißer” wettbewerbswidrig?

Der Online-Händler Amazon sah sich Unterlassungsansprüchen ausgesetzt, Verbrauchern Textilerzeugnisse gewerblich anzubieten, ohne Angaben über die verwendeten Fasern zu machen und sich nicht an die Preisangabenverordnung zu halten.

Rechtswahlklausel in AGB wirksam?

Das Oberlandesgericht Oldenburg wurde von einem Online-Händler die Rechtsfrage vorgelegt, ob dieser im Rahmen seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen darf, dass für alle mit diesem im Rahmen des Fernabsatzes geschlossenen Verträge deutsches Recht gelten soll.

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