Sternchenhinweis unlauter?

In der Werbung mit Preisnachlässen, Sonderaktionen und  Gutscheinen können Sternchenhinweise auf die zumeist das Angebot beschränkenden Bedingungen verweisen. Das Landgericht Freiburg hatte über die Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung zu entscheiden, bei der  ein Sternchenhinweis zwar erfolgt war, der Verbraucher die dazugehörige Fußnote aber erst suchen musste.

Haftung für Rechtsverletzungen von Affiliate eines Partnerprogramms

Die Überprüfung anderer Internetseiten, deren Betreiber eigenmächtig einen Link auf das eigene Angebot setzen und dabei Rechte Dritter verletzen, ist grundsätzlich unzumutbar. Dass im Rahmen eines Partnerprogramms wirtschaftlich vertretbare und dabei effektiv Kontrollmechanismen in Betracht kommen, hat derjenige zu beweisen, der eine Rechtsverletzung behauptet.