Belästigung durch “vertrauliche” Briefwerbung?

Werbebriefe, deren äußere Gestaltung suggeriert, es handele sich um ein wichtiges offizielles Schreiben, sind irreführend und stellen eine Belästigung des Empfängers dar. Daher ist entsprechende Briefwerbung nach Auffassung des KG Berlin zu unterlassen.

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