WEEE 2: Die nationale Registrierung bleibt bestehen

WEEE 2 bringt für Hersteller nicht die erhoffte einheitliche EU-Registrierung, welche bedeutet hätte, dass Hersteller sich künftig nur in einem EU-Mitgliedsstaat registrieren lassen müssen. Leidvoll können IT-Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit nicht auf das Gebiet eines EU-Mitgliedstaats beschränkt ist, davon berichten, dass sie sich bei der WEEE-Registrierung uneinheitlichen nationalen Registrierungsvoraussetzungen ausgesetzt sehen.