Kennzeichen “Massaker” nicht als Marke eintragungsfähig

Das Bundespatentgericht hatte in einer Beschwerdesache zu entscheiden, ob das Kennzeichen „Massaker“ als Marke eingetragen werden kann oder ob die Eintragung des Zeichens wegen Sittenwidrigkeit zu verwehren ist.
Arschlecken24 als Marke sittenwidrig?

Marken können nur dann als Marke eingetragen werden, wenn ihnen keine absoluten Schutzhindernisse entgegenstehen. Ein solches Schutzhindernis ist, das Kennzeichen die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen nicht als Marke schutzfähig sind. Dabei unterliegt die Frage nach den guten Sitten stets einem gesellschaftlichen Wandel, so dass Marken die früher als anstößig empfunden […]