Arschlecken24 als Marke sittenwidrig?

Marken können nur dann als Marke eingetragen werden, wenn ihnen keine absoluten Schutzhindernisse entgegenstehen. Ein solches Schutzhindernis ist, das Kennzeichen die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen nicht als Marke schutzfähig sind. Dabei unterliegt die Frage nach den guten Sitten stets einem gesellschaftlichen Wandel, so dass Marken die früher als anstößig empfunden […]