“von”-Angabe bei Amazon ist markenmäßige Benutzung

Nach Ansicht des LG Stuttgart ist die im Rahmen jeder Produktbeschreibung bei Amazon eingeblendete “von”-Angabe unter dem Produkttitel eine markenmäßige Angabe, sodass die Verwendung einer Produktbeschreibung voraussetzt, dass das angebotene Produkt auch vom Markeninhaber stammt.

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