Werbung mit Detox für Lebensmittel unzulässig!

Bei der Werbung mit Detox kann es sich um eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe im Sinn der Health-Claims-Verordnung handeln. Das hat schon der BGH entschieden. Das Landgericht Koblenz erteilte nun auch einem “Detox”-Saft eine saftige Abfuhr.

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