Autohaus darf nicht mit Herstellerlogo werben

Ein Autohaus, das nicht Vertragshändler für bestimmte Automobilmarken ist, darf im Rahmen seines Geschäftsbetriebes nicht mit dem entsprechenden Herstellerlogo werben. Nach Auffassung des OLG Jena erweckt eine entsprechende Werbung – unabhängig von markenrechtlichen Fragen – den irreführenden Eindruck hinsichtlich des Bestehens der Vertragshändlereigenschaft.