1x zahlen reicht

Bei Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafeversprechen durch eine Gesellschaft und ihr Organ (hier ein Geschäftsführer) fällt bei einem Verstoß, welcher der Gesellschaft zuzurechnen ist, nur eine Vertragsstrafe an. Gesellschaft und Organ haften für diese Vertragsstrafe als Gesamtschuldner.

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