Werbung mit “grundsätzlich” gleichbedeutend mit “immer”?

Ein Wettbewerbsverband hielt die Aussage einer Versicherung für eine irreführende Werbung, welche Versicherungsnehmern von PKW-Kaskoversicherung versprach, bei grober Fahrlässigkeit “grundsätzlich” 85% der Kosten zu bezahlen. In Wahrheit wurde diese Quote aber eben nicht ausnahmslos bezahlt. Das Oberlandesgericht Bamberg hatte nun in zweiter Instanz zu entscheiden, ob “grundsätzlich” vom Verkehr als “immer” verstanden wird.