Unzulässiges Abfangen von Kunden durch Krankenversicherer

Stellt es ein unlauteres Abfangen von Kunden durch Krankenversicherer dar, wenn dieser durch Anbieten einer Vergünstigung den Patienten zu einem Wechsel zu den mit dem Versicherer in einem Netzwerk verbundenen Zahnärzten zu bewegen versucht? Ja, meint das Oberlandesgericht Dresden.

Opodo verliert Streit um Gestaltung eines Buchungsvorgangs

Verbraucher, die über das Internet Reisen oder Flüge buchen, werden regelmäßig dazu angehalten, Zusatzleistungen wie beispielsweise Versicherungen zu bestellen. Außerdem werden Kunden am Ende des Bestellvorgangs oft mit zusätzlichen Servicepauschalen belastet. Der BGH hatte über einen Buchungsvorgang bei opodo.de zu entscheiden.

Werbung mit “grundsätzlich” gleichbedeutend mit “immer”?

Ein Wettbewerbsverband hielt die Aussage einer Versicherung für eine irreführende Werbung, welche Versicherungsnehmern von PKW-Kaskoversicherung versprach, bei grober Fahrlässigkeit “grundsätzlich” 85% der Kosten zu bezahlen. In Wahrheit wurde diese Quote aber eben nicht ausnahmslos bezahlt. Das Oberlandesgericht Bamberg hatte nun in zweiter Instanz zu entscheiden, ob “grundsätzlich” vom Verkehr als “immer” verstanden wird.