Verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept?

Die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Medikaments durch einen Apotheker ohne Vorlage eines Rezepts ist wettbewerbsrechtlich unzulässig. Dies hat der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.
Apotheken-Abholmodell bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts München ist die Bestellung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln, die in einer deutschen Apotheke bestellt und über eine niederländische Apotheke geliefert wurden, unzulässig und daher zu unterlassen.
Rabatte auf preisgebundene Arzneimittel unzulässig

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe verstößt die Abgabe von Bonustalern beim Erwerb von preisgebundenen Arzneimitteln gegen § 78 Arzneimittelgesetz (AMG) und §§ 1, 3 Abs. 1 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und ist wettbewerbswidrig (OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.02.2009 – 4 U 160/07).
Bonussystem für verschreibungspflichtige Arzneimittel unzulässig

Gegenstand des Streits war das Rabattsystem einer Apotheke, dass die Gewährung eines Bonus beim Kauf rezeptpflichtiger Medikamente vorsieht. Gegen Vorlage der ausgefüllten Bonuskarte hat die Apotheke einen Preisnachlass von EUR 10,00 beim Kauf nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel gewährt oder die vom Kunden bezahlte Praxisgebühr erstattet.