Beschränktes Warenangebot erfordert klaren Hinweis zur Vermeidung einer Irreführung

Ein namhafter deutscher Discounter (Lidl) hat in einer Werbeanzeige für zwei verschiedene Produkte (Irische Butter / Computer-Bildschirm) geworben. In beiden Fällen wurde am Seitenende folgender Hinweis gegeben: “Dieser Artikel kann auf Grund begrenzter Vorratsmenge bereits am ersten Angebotstag ausverkauft sein”. In einem Fall wurde diese Einschränkung über einen Sternchenhinweis (*) neben dem Preis in Bezug […]