Gutschein per E-Mail – unzulässige Werbung?

Das Landgericht Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Gutscheinversand per E-Mail eine unzumutbare Belästigung im Sinne des Wettbewerbsrechts darstellt, wenn keine Einwilligung des Empfängers vorliegt und im Rahmen einer Kundenbeziehung nicht „eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen“ beworben werden, sondern die gesamte Produktpalette.

Alete Kinderpudding für starke Knochen?

Die Angaben auf dem Kinderpudding „Alete Milch Minis“ von Nestlé, „Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum“ und „Calcium für starke Knochen“ enthalten unzulässige Gesundheitswerbung. Das LG Frankfurt a.M. hat der Nestlé Nutrition GmbH entsprechende Werbeaussagen untersagt.

Werbung mit “limitierter Stückzahl” unzulässig?

Ist eine Werbung für Waren “nur in limitierter Stückzahl vorhanden” unzulässig und damit wettbewerbswidrig, wenn der Warenvorrat der beworbenen Produkte so gering ist, dass der Verbraucher kaum eine Chance hat die angebotene Ware zu erwerben? Diese wettbewerbsrechtliche Frage hatte nun das Oberlandesgericht Koblenz zu entscheiden.

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