Unterlassungspflicht = Rückrufpflicht?

Ist ein Unternehmen durch gerichtliches Urteil dazu verpflichtet, bestimmte Waren nicht zu vertreiben, stellt sich die Frage wie weit die Unterlassungspflicht reicht. Ist der Unterlassungsschuldner auch zum Rückruf von Produkten, die von Händlern vertrieben werden, die nicht in seiner Vertriebsstruktur eingebunden sind, verpflichtet? Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte diese Frage zu entscheiden.