Das Original – oder doch nicht?

Eine Werbeaussage, die die Angabe „DAS ORIGINAL“ enthält, ist dann irreführend, wenn der Werbende das entsprechende Alleinstellungsmerkmal – im vorliegenden Fall eine Vermittlungsplattform für Rentner – nicht für sich in Anspruch nehmen kann.
Unlautere Täuschung durch Früchtetee ohne Früchte?

Das Landgericht Düsseldorf musste entscheiden, ob ein Tee mit Abbildungen von Früchten beworben werden darf, wenn keine Bestandteile dieser Früchte in dem Produkt enthalten sind.
Werbeverbot auf Briefkasten auch für Anzeigenblätter mit redaktionellem Teil?

Das Oberlandesgericht Hamm hatte zu entscheiden, ob Anzeigenblätter und Werbebeilagen in Zeitungen in Briefkästen eingeworfen werden dürfen, wenn diese mit einem Hinweis „Keine Werbung“ versehen sind.