Berichterstattung über Adoptivtöchter von Günther Jauch zulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:Die Töchter von Günther Jauch müssen eine erneute namentliche Nennung unter Angabe ihres Alters in der Presse akzeptieren.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:Die Töchter von Günther Jauch müssen eine erneute namentliche Nennung unter Angabe ihres Alters in der Presse akzeptieren.