Werbung mit Testergebnis “Ausgezeichnet” irreführend?

Die Werbung mit einem Testergebnis stellt die Unternehmer immer wieder vor Herausforderungen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hält den Zusatz “Ausgezeichnet” innerhalb des Testsiegels der Stiftung Warentest für irreführend.

Fundstellen-Angabe von Testergebnissen bei Produktfotos

Eine Fundstellen-Angabe ist bei der Werbung mit Testergebnissen Pflicht. Doch besteht diese Pflicht für Werbende auch bei der Abbildung von Produktverpackungen, auf denen ein Testergebnis abgebildet ist? Das Oberlandesgericht Köln meint ja.

Werbung mit Testergebnis – nicht für Produktvarianten!

Die Richter des Oberlandesgerichts Köln mussten entscheiden, ob ein Verkäufer von Matratzen mit einem Testergebnis werben durfte, obwohl es sich bei dem beworbenen Produkt nicht um das getestete Matratzenmodell, sondern um ein anderes Modell handelte, das lediglich eine andere Größe als die getestete Variante aufwies.

Werbung mit Testergebnissen ohne Angabe des Gesamtergebnisses

Bei Werbung mit Testergebnissen bestehen eine Vielzahl von wettbewerbsrechtlichen Risiken. In einem vom Landgericht Frankfurt am Main zu entscheidenden Fall wurden in der Werbung alle Testergebnisse der Einzelkategorien aufgeführt, nicht jedoch das Gesamtergebnis. Das werbende Unternehmen wurde auf Unterlassung in Anspruch genommen.

Werbung mit Testergebnis – Informationspflichten!

Werbungen mit Testergebnissen sind im Handel sehr beliebt. Bei der Werbung mit Testergebnissen müssen allerdings strenge formale Anforderungen eingehalten werden, um eine wettbewerbswidrige Irreführung zu vermeiden. So ist es z.B. notwendig eine Fundstelle des Tests anzugeben.

Werbung mit Testergebnis wettbewerbswidrig?

Darf ein Händler in einem Bestellmagazin mit einem Testergebnis werben, welche der Verkehr nur im Internet einsehen kann? Das Landgericht Oldenburg hielt dies für wettbewerbswidrig und verurteilte den Händler die Werbung mit dem Testergebnis zu unterlassen.

Werbung mit Testergebnis ist tückisch

Die Werbung mit einem Testergebnis erfordert die Einhaltung strenger formaler Anforderungen, um eine Irreführung der Umworbenen zu vermeiden. Meist liegt das Problem darin, dass der Test überholt ist oder Fehler bei der Darstellung der Wertigkeit des eigenen Testergebnisses gemacht werden. Über einen Fall, bei dem der unklare Gegenstand des Tests selbst fraglich war, hatte jetzt […]