Zeichenähnlichkeit trotz grafischer Einfachheit – EuG stärkt Schutz der Armani-Marke

Im Streit um zwei abstrakte Bildmarken mit V-förmig angeordneten Linien hat das EuG entschieden, dass bereits geringe optische Ähnlichkeiten bei einfach gestalteten Zeichen eine Verwechslungsgefahr begründen können.