Werbung mit Testergebnis “Ausgezeichnet” irreführend?

Die Werbung mit einem Testergebnis stellt die Unternehmer immer wieder vor Herausforderungen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hält den Zusatz “Ausgezeichnet” innerhalb des Testsiegels der Stiftung Warentest für irreführend.

Deutschlands meistverkaufter Matratzen-Testsieger

Ist die Werbung mit Matratzen-Testsieger zulässig oder eine unzulässige Allein- und Spitzenstellungswerbung? Wie darf mit Testergebnissen bei Google Ads geworben werden? Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Werbung für die Matratzenserie Emma-One überprüft. 

Werbung mit Testergebnis – nicht für Produktvarianten!

Die Richter des Oberlandesgerichts Köln mussten entscheiden, ob ein Verkäufer von Matratzen mit einem Testergebnis werben durfte, obwohl es sich bei dem beworbenen Produkt nicht um das getestete Matratzenmodell, sondern um ein anderes Modell handelte, das lediglich eine andere Größe als die getestete Variante aufwies.

Werbung mit Testergebnissen ohne Angabe des Gesamtergebnisses

Bei Werbung mit Testergebnissen bestehen eine Vielzahl von wettbewerbsrechtlichen Risiken. In einem vom Landgericht Frankfurt am Main zu entscheidenden Fall wurden in der Werbung alle Testergebnisse der Einzelkategorien aufgeführt, nicht jedoch das Gesamtergebnis. Das werbende Unternehmen wurde auf Unterlassung in Anspruch genommen.

Werbung mit Testergebnis ist tückisch

Die Werbung mit einem Testergebnis erfordert die Einhaltung strenger formaler Anforderungen, um eine Irreführung der Umworbenen zu vermeiden. Meist liegt das Problem darin, dass der Test überholt ist oder Fehler bei der Darstellung der Wertigkeit des eigenen Testergebnisses gemacht werden. Über einen Fall, bei dem der unklare Gegenstand des Tests selbst fraglich war, hatte jetzt […]

Ritter Sport gewinnt erneut gegen Stiftung Warentest

Auch die zweite Instanz im Schokostreit ist nun entschieden. Das Oberlandesgericht München bestätigte heute, dass die Stiftung Warentest nicht mehr behaupten darf, Ritter Sport verwende für seine Voll-Nuss-Schokolade ein künstliches statt des angegebenen natürlichen Vanillearomas.

Quadratisch, praktisch, mangelhaft?

Mangelhaft ist die Schokolade von Ritter Sport offensichtlich nicht. Das  Landgericht München I hat in einem aktuellen Urteil der Stiftung Warentest entsprechende Äußerungen in Bezug auf die Voll-Nuss-Schokolade von Ritter Sport verboten.

Werbung mit Stiftung Warentest Urteil “gut” genug?

Die Frankfurter Richter des hessischen Oberlandesgerichts mussten entscheiden, ob ein Hersteller eines Rasierapparates im Rahmen eines TV Spots damit werben durfte, dass das beworbene Produkt bei der Stiftung Warentest mit „gut“ bewertet wurde, ohne diese Bewertung ins Verhältnis zum Gesamttest zu setzen.