Jesus besitzt kein Urheberrecht

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte in einem skurrilen Rechtsstreit zu entscheiden, ob in einem Buch veröffentlichte übersinnliche Botschaften von Jesus Christus urheberrechtliche Sprachwerke der Autorin sein können, wenn diese selber angibt, die Textpassagen seien ihr von Jesus eingegeben worden.