Keine Vorher-/Nachher-Bilder für Schönheitsoperationen

Dürfen Ärzte für Schönheitsoperationen werben, insbesondere durch die Präsentation von Fotos der Patienten vor und nach der Behandlung oder verstößt eine derartige Werbung gegen geltendes Recht? Diese Frage hatte das Oberlandesgericht Koblenz zu entscheiden.