Spiel nicht mit dem Schmuddelkind!

Darf ein Verlag, welcher sich selbst als publizistisches Sprachrohr zahlreicher Sparkassen bezeichnet, eine deutsche Großbank im Rahmen eines redaktionellen Artikels als “Schmuddelkind der Bankenbranche” bezeichnen oder stellt dies eine grobe Herabsetzung des anderen Finanzinstituts dar? Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat nun entschieden, ob es sich dabei um unlautere Schmähkritik handelte.