Kein Auskunftsanspruch gegen Bewertungsportal

Die Frage, ob der Betreiber eines Bewertungsportals im Internet im Falle der Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Bewerteten Auskunft über Name und Anschrift des Verfassers der Bewertung erteilen muss, beschäftigt seit geraumer Zeit die Instanzgerichte. Jetzt hatte der BGH Gelegenheit, sich zu dieser Frage zu äußern.