Amtshaftung des Landes für Urheberrechtsverletzung eines Lehrers?

Wenn ein Lehrer einer staatlichen Schule Werbung für die Angebote der Bildungseinrichtung im Internet macht und dabei durch die nicht genehmigte Nutzung eines Lichtbildes eine Verletzung des Urheberrechts eines Fotografen begeht, stellt sich die Frage, ob das den Lehrer beschäftigende Land für die Urheberrechtsverletzung haftet. Dies hatte jüngst das OLG Celle zu entscheiden.