Irreführendes Gratis-Angebot im Internet

Internetanbietern ist es nicht gestattet, mit einer Gratisanmeldung zu werben, wenn die versprochene Leistung letztlich doch nur gegen Entgelt angeboten wird. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Internetanbietern ist es nicht gestattet, mit einer Gratisanmeldung zu werben, wenn die versprochene Leistung letztlich doch nur gegen Entgelt angeboten wird. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.