Verwendung fremder Marke in Beschreibung einer Internet-Auktion

Eine gewerbliche Betätigung liegt in jeder selbstständigen, wirtschaftlichen Zwecken dienenden Tätigkeit, die nicht ein rein privates, amtliches oder geschäftsinternes Verhalten darstellt. Auktion stellt eine Markenverletzung dar, wenn aus der Gestaltung des Angebots im übrigen nicht zu entnehmen ist, dass die Markenverwendung nicht als Hinweis auf die Herkunft der angebotenen Ware dienen soll.