Zulässigkeit von Rabatt- und Bonussystemen von EU-Versandapotheken

BGH schafft „Waffengleichheit“ hinsichtlich der Preisgestaltung örtlich ansässiger deutscher Apotheken einerseits und EU-Versandapotheken andererseits
Rabatte auf preisgebundene Arzneimittel unzulässig

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe verstößt die Abgabe von Bonustalern beim Erwerb von preisgebundenen Arzneimitteln gegen § 78 Arzneimittelgesetz (AMG) und §§ 1, 3 Abs. 1 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und ist wettbewerbswidrig (OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.02.2009 – 4 U 160/07).