Werbung mit Domain parkplatz-polizei.de wettbewerbswidrig?

Stellt eine Werbung mit Bildern von Abschleppfahrzeugen auf der Internetseite eines Abschleppunternehmens, die nicht zu dem abbildenden sondern der Firma eines Wettbewerbers gehören, sowie die Nutzung der Domain www.parkplatz-polizei.de eine Irreführung dar? Diese Rechtsfrage hatte nun das Landgericht Augsburg zu entscheiden.

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