Drittschutz beim Parallelimport von Arzneimitteln – Vorlagebeschluss des BVerwG zum EuGH vom 20.03.2025

Ein Parallelimport von Arzneimitteln liegt vor, wenn ein in einem EU-Land zugelassenes Arzneimittel in ein anderes EU-Land eingeführt und dort verkauft wird, ohne dass der Originalhersteller selbst daran beteiligt ist.