Schadensersatz bei GPL-Verstoß

Das Anbieten von Open Source Software unter Verstoß gegen die Lizenzpflichten der GPL stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Nach Auffassung des LG Bochum stehen dem Rechteinhaber in diesem Fall sowohl Auskunfts- als auch Schadensersatzansprüche nach Lizenzanalogie zu.