Rechtserhaltende Benutzung einer Marke während der Corona-Pandemie

Die Nichtbenutzung einer Marke während der Corona-Pandemie kann eine Löschung der Marke wegen Nichbenutzung begründen. Dies entschied das Landgericht München I. Welche Anforderungen sind an die rechtserhaltende Benutzung zu stellen?