POLIZEI als Name geschützt?

Der Begriff “Polizei” genießt Namensschutz, da er eine eindeutige Zuordnung zu den Polizeibehörden des Bundes und der Länder beinhaltet. Bei unbefugtem Namensgebrauch können diese Unterlassung verlangen.
Das “BAG” und die passende Domain

Das Bundesarbeitsgericht tritt seit Jahrzehnten unter der Abkürzung „BAG“ auf. Inhaber der Internet-Domain „bag.de“ war jedoch nicht das BAG sondern ein Domainhändler. Nun hat das Landgericht Köln über deren Freigabe entschieden.
Gleichnamigkeit und Prioritätsprinzip beim Streit um Domains

Unter Gleichnamigen gilt grundsätzlich das Prioritätsprinzip – wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Dass das bei Streitigkeiten um Domains nicht immer so sein muss, hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit den zwei maßgeblichen Leitentscheidungen shell.de und krupp.de aufgezeigt. Hier wurde im Rahmen einer Interessenabwägung entschieden, dass sich die Inhaber überragend bekannter Marken oder Unternehmensbezeichnungen gegen schnellere und […]