Biozidprodukt: OVG Bremen klärt Klassifikation

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Ein aktueller Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bremen (Beschl. vom 15.04.2025 – 1 LA 273/23) grenzt ab zwischen Arzneimittel, Medizinprodukt, Nahrungsergänzungsmittel und Biozidprodukt.

Neues vom EuGH zu Botanicals und ihrer Bewerbung

Die Bewerbung von Lebensmitteln mit gesundheitsbezogenen Aussagen ist grundsätzlich verboten, sofern nicht ein zugelassener „Gesundheits-Claim“ für einen oder mehrere in dem Lebensmittel enthaltenen Stoffe existiert.

Grundpreis bei Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform

Muss der Grundpreis bei Nahrungsergänzungsmitteln, die in Kapselform vertrieben werden, angegeben werden? Diese für viele Händler wichtige Frage ist aktuell in der Rechtsprechung umstritten. Das Landgericht Düsseldorf hat sich nun dieser Frage angenommen.

Unzulässige Werbeaussage bei Nahrungsergänzungsmitteln

Die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ist bei Lebensmitteln zum Schutz der Verbraucher streng reglementiert. Dies beweist auch der Fall von “Repair-Kapseln”, der nun vom Bundesgerichtshof geprüft werden musste. Hier wurden Nahrungsergänzungsmittel in unzulässiger Weise beworben.

Belästigung durch “vertrauliche” Briefwerbung?

Werbebriefe, deren äußere Gestaltung suggeriert, es handele sich um ein wichtiges offizielles Schreiben, sind irreführend und stellen eine Belästigung des Empfängers dar. Daher ist entsprechende Briefwerbung nach Auffassung des KG Berlin zu unterlassen.

Vertriebsverbot für Nahrungsergänzungsmittel?

Der Vertrieb und die Bewerbung neuartiger Lebensmittel und Lebensmittelzutaten erfordert nach der Novel-Food-Verordnung entsprechende Genehmigungen und/ oder Notifizierungen. Der Bundesgerichtshof hatte nun zu entscheiden, ob ein über 2500 Jahre altes Nahrungsergänzungsmittel aus Extrakten der Kudzuwurzel neuartig ist und daher unter diese EU-Verordnung fällt.

Persönliche Haftung von GbR-Gesellschafter bei Abmahnung?

Das OLG Frankfurt a.M. hatte zu entscheiden, inwieweit die Gesellschafter einer GbR für Wettbewerbsverstöße auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz haften, wenn sie selbst nicht Täter oder Teilnehmer des Verstoßes sind.

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