Keine erotischen Andenken

Grundsätzlich darf ein ehemaliger Partner auch nach Beendigung der Beziehung Fotos oder Filme des anderen, die während der Beziehung aufgenommen wurden, behalten. Aber gilt das auch für erotische und intime Aufnahmen? Hierüber hat nun das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.