Keine Nacktbilder als Andenken

Entstehen im Laufe einer intimen Liebesbeziehung Nacktbilder oder andere intime Bild- und Filmaufnahmen, sind diese nach Beendigung der Beziehung auf Wunsch des Ex-Partners zu löschen. Dies hat nunmehr auch der BGH bestätigt.
Keine erotischen Andenken

Grundsätzlich darf ein ehemaliger Partner auch nach Beendigung der Beziehung Fotos oder Filme des anderen, die während der Beziehung aufgenommen wurden, behalten. Aber gilt das auch für erotische und intime Aufnahmen? Hierüber hat nun das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.