Filesharing: Computer des Ehegatten muss nicht untersucht werden

Den Inhaber eines Internetanschlusses trifft bei illegalem Filesharing im Verfahren eine sekundäre Darlegungslast. Ob es dem Anschlussinhaber zumutbar ist, den Computer seines Ehegatten im Hinblick auf die Existenz von Filesharing-Software zu untersuchen wurde nun vom Bundesgerichtshof entschieden.
Filesharing: Haften Eltern für ihre volljährigen Kinder?

Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München haften die Eltern als Anschlussinhaber auch dann für das illegale Filesharing ihrer volljährigen Kinder, wenn sie zwar vortragen, eines der Kinder sei für die Verletzungshandlung verantwortlich, dieses aber nicht namentlich benennen.