Instagram: Einstweilige Verfügung gegen Influencer wegen Schleichwerbung

Immer mehr Unternehmen werben auf Social-Media-Plattformen wie Instagram mit sog. Influencern. Doch müssen Kennzeichnungspflichten beachtet werden. Denn nicht selten ist bei Rechtsverstößen mit Abmahnungen und Schadensersatzklagen zu rechnen. Dies bestätigt ein Urteil des Landgerichts Hagen.

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